REISEPÄSSE, VISA UND ZOLL

Obwohl unser Land nicht zur Europäischen Union gehört, hat es Transitabkommen mit ihr. Wir informieren Sie über die erforderlichen Dokumente, damit Sie uns jederzeit besuchen zu können.


Einreisedokumentation

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, benötigen Sie für die Einreise kein Visum. Transitabkommen mit Spanien und Frankreich ermöglichen es Reisenden aus allen europäischen Ländern, keine besonderen Verfahren durchlaufen zu müssen. Für die Ein- und Ausreise nach Andorra ist Ihr Reisepass oder Personalausweis ausreichend.
Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das nicht zur EU gehört, sich aber im Schengen-Raum befindet, müssen Sie einen gültigen Reisepass mit sich führen.

Wenn Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind und die Einreise nach Andorra über Frankreich oder Spanien erfolgt, müssen Sie sich zusätzlich zu Ihrem Reisepass an die Botschaften oder Konsulate Frankreichs oder Spaniens in Ihrem Land wenden (je nachdem, aus welchem Land Sie nach Andorra einreisen), um herauszufinden, ob Sie für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, und gegebenenfalls den entsprechenden Antrag stellen. Gegebenenfalls müssen Sie, abhängig von Ihrer geplanten Reise, ein Schengen-Visum für die zweimalige oder mehrfache Einreise beantragen, um den Schengen-Raum problemlos verlassen und wieder betreten zu können.

EU-BÜRGER 

  • Erwachsene: gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern: gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Minderjährige ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern oder Erziehungsberechtigten) oder allein: gültiger Personalausweis oder Reisepass + eine unterschriebene Ausreisegenehmigung, ausgestellt auf einer Polizeiwache.

BÜRGER AUS NICHT-EU-LÄNDERN, DIE FÜR DIE REISE NACH EUROPA KEIN SCHENGEN-VISUM BENÖTIGEN

  • Gültiger Reisepass.

BÜRGER AUS NICHT-EU-LÄNDERN, DIE FÜR DIE REISE NACH EUROPA EIN SCHENGEN-VISUM BENÖTIGEN

  •  Gültiger Reisepass + Schengen-Visum für die zweimalige oder mehrfache Einreise.

Hilfreiche Links:
AND / https://www.exteriors.ad/ca/viatjar-a-andorra
ESP / https://administracion.gob.es/documentos-viaje
FRA / https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N31336

Zollkontrolle an der Grenze
Wenn Sie nach einem Besuch bei uns in die Europäische Union zurückkehren, ist die Menge an landwirtschaftlichen und industriellen Produkten, die über die Grenze gebracht werden können, beschränkt. Sie können pro Person die in diesem PDF angegebenen Mengen oder Werte der in Andorra gekauften Produkte mitnehmen, ohne Gebühren oder Steuern beim Zoll zu zahlen. Die erlaubten Mengen und Werte können je nach Alter variieren.

 

Dokumentation für Haustiere

Wenn Sie mit Ihrem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Andorra reisen, stellen Sie sicher, dass es die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Sie müssen durch einen deutlich lesbaren Mikrochip oder eine Tätowierung identifiziert sein, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden.
  • Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein. Bei einer Erstimpfung muss berücksichtigt werden, dass der Impfschutz erst nach 21 Tagen eintritt.
  • Sie müssen einen Heimtierausweis besitzen, wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder der Vatikanstadt kommen.
  • Sie müssen ein offizielles Tiergesundheitszeugnis besitzen, wenn das Tier aus einem anderen Land als den oben genannten stammt.

Andererseits muss jede Person, die mit Wildtieren der einheimischen und nichteinheimischen Fauna (oder mit Teilen dieser Tiere) in das Land einreisen möchte, eine Einfuhrgenehmigung über den Antrag für Exemplare/Produkte der einheimischen/nichteinheimischen Fauna beim Servei de Tràmits del Govern beantragen und diesen an das Departament de Medi Ambient i Sostenibilitat richten. Je nach Tierart müssen die spezifischen Unterlagen beigefügt werden, die in der Verordnung über die Bedingungen für den Transport sowie die Ein- und Ausfuhr von Wildtieren aufgeführt sind.

Für weitere Informationen können Sie sich an das Landwirtschaftsministerium der Regierung von Andorra unter (+376) 875 703 wenden.